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Startseite > Machtergreifung

Mit '''Machtergreifung''' (auch '''Machtübernahme''' oder '''Machtübergabe''') oder '''Machtergreifung der ''' wird die Ernennung s zum durch den en am 30. Januar 1933 bezeichnet. Hitler übernahm an diesem Tag die Führung einer von und nationalkonservativen Verbündeten (, ), in der neben ihm zunächst nur zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten (); dies waren als Reichsinnenminister und als Reichsminister ohne Geschäftsbereich.
Zusätzlich zur eigentlichen Ernennung umfasst der Begriff die anschließende Umwandlung der bis dahin schon durch geschwächten der und deren in eine nach dem nationalsozialistischen agierende .

Nachdem am 1. Februar der aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden von nationalsozialistischem gekennzeichneten Wochen die politischen und demokratischen Rechte durch en des Präsidenten ein. Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die '''' (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 und das . Der verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz. Neben vielen anderen wurden auch ohne Gerichtsverfahren in n eingesperrt und .

Begriff

Begriffsverwendung im Nationalsozialismus

Den Ausdruck Macht''ergreifung'' hat die '' (VfZ) 31/1983, S. 136?145.</ref> oder auch in einer wiederholt beschworenen und sich angeblich in Massenveranstaltungen äußernden, die emotionalisierten Massen mitreißenden ?Dynamik der Bewegung?.

In Deutschland feierten die Nationalsozialisten den 30. Januar als ''Tag der nationalen Erhebung'' und Beginn ihrer Machtübernahme mit einer angeordneten öffentlicher Gebäude mit der .

Begriffsverwendung nach 1945

Der Begriff ''Machtergreifung'' wird in der Geschichtswissenschaft unterschiedlich gebraucht. Häufig bezieht er sich nur auf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. So endet .

Die Frage, wann dieser Prozess abgeschlossen war, wird in der Literatur zur Geschichte des fest etabliert.

Die neuere wissenschaftliche Literatur setzt das Wort ?Machtergreifung? oft in Anführungszeichen. Denn diese Bezeichnung stellt die Machtübernahme als eine Art Staatsstreich dar, bei dem das Volk eine passive Rolle einnimmt. Tatsächlich hatte die NSDAP aber eine nicht unerhebliche , ''Der Nationalsozialismus'', Reclam, Stuttgart 2002 (= Universal-Bibliothek; 17037), ISBN 3-15-017037-0, S. 15.</ref>

Seit 1996 dient der vom 30. Januar 2013.</ref>

Diskussion zu Legalität und Revolutionscharakter

Die Bezeichnung ?.

Der Publizist bestritt den Revolutionscharakter der Machtergreifung wegen des fehlenden der Nationalsozialisten:
{{Zitat|Was man von Leuten, die ?Revolutionäre? sein wollen, immerhin erwarten muß, ist, daß sie angreifen, Mut zeigen, ihr Leben riskieren. Barrikaden sind vielleicht etwas Veraltetes, aber irgendeine Form von , Erhebung, Einsatz und Aufstand scheint doch wohl essentiell zu einer echten Revolution zu gehören. Der März 1933 enthielt nichts davon. Sein Geschehen war aus den seltsamsten Elementen zusammengebraut, aber das einzige, was völlig darin fehlte, war irgendeine Tat des Muts, der Tapferkeit und Hochherzigkeit von irgendeiner Seite.

 |ref=

}}

In neueren Darstellungen wird die nationalsozialistische Machtergreifung dagegen häufiger als , daß an der Illegalität und am folglich auch unter diesem Aspekt revolutionären Charakter der NS-Machtergreifung kein Zweifel bestehen kann.?

Der Politikwissenschaftler : ''Staatsrecht in Demokratie und Diktatur. Studien zur Weimarer Republik und zum Nationalsozialismus.'' Mohr Siebeck, Tübingen 2016, S. 55.</ref>

Im Jahr 1987 führte : ''Umstrittene Vergangenheit. Fakten und Kontroversen zum Nationalsozialismus.'' Berlin 1998, S. 67.</ref>

? und ?rassische? Homogenisierung zielte sowie auf eine ?unbegrenzte Expansion? des nationalsozialistischen ?Befehlsraums?.?

Für (Hrsg.): ''Der Nationalsozialismus und die deutsche Gesellschaft''. Stuttgart 2002, S. 72.</ref>

Ablauf

Vorgeschichte

Aus dem gescheiterten : ''Deutschland auf dem Weg zu sich selbst. Eine Jahrhundertgeschichte''. Hohenheim-Verlag, Stuttgart 2002, S. 231.</ref>

Seit dem bemühte sich der Reichskanzler (), mit einer durch die gestützten Minderheitsregierung die Verfassung und den Staat am Leben zu erhalten. So setzte Brüning ein Verbot der und durch, das auf Druck Hindenburgs und der rechtsnationalen Kräfte um jedoch 1932 wieder aufgehoben werden musste. Wirtschaftspolitisch gesehen verschärfte Brüning mit einem rigiden Programm des die hohe zusätzlich, indem er beschäftigungswirksame Staatsausgaben zurückfuhr, statt sie zu erhöhen. Seit 1932 versuchte der parteilose Reichskanzler eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, um deren Massenanhang für sich selbst zu benutzen. Eine von Papen angestrebte von Zentrum, DNVP und NSDAP scheiterte allerdings an Hitlers Forderung nach der Reichskanzlerschaft für die eigene Person. Da Papen sich um die Nationalsozialisten bemühte, unterließ er es, die NSDAP zu verbieten und als staatsgefährdende Partei darzustellen. Dazu hätten ihm und seinem Vorgänger die Gelegenheit gegeben, die 1931 in Hessen aufgetaucht waren und Putschpläne der Nationalsozialisten verraten hatten. Stattdessen griff er selbst zu diktatorischen Maßnahmen, indem er als Reichskanzler die SPD-geführte Minderheitsregierung des absetzte (??).

Das System der war schon in den Jahren seit 1930 ausgehöhlt worden, als Brüning mangels parlamentarischer Mehrheit auch mit Notverordnungen regierte. Einen weiteren Schritt weg von der (Parteien-)Demokratie bedeutete es, als Papen 1932 ein Kabinett von meist parteilosen Fachministern einrichtete (??).

Hitler hatte bereits in seiner Zeugenaussage von 1930 dargelegt: ?Die Verfassung schreibt uns nur die Methoden vor, nicht aber das Ziel. Wir werden auf diesem verfassungsmäßigen Wege die ausschlaggebenden Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen versuchen, um in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Ideen entspricht.? Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden erreicht.<ref>, Hintergrundbericht der nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten (sie erhielt 37,3 %).

Ernennung Hitlers zum Reichskanzler

Bei der hatte die NSDAP 33,1 % der Stimmen erhalten (und damit weniger als in der Wahl zuvor). Papen trat zurück, und der neue Reichskanzler Schleicher versuchte, eine ?? unter Einbeziehung linksorientierter Nationalsozialisten zustande zu bringen. Papen begann daraufhin, hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Schleicher, eine Koalition mit den Nationalsozialisten zu organisieren, um diesen abzusetzen und so möglichst selbst wieder Kanzler zu werden. Am 4. Januar 1933 fand daher das statt, bei dem über die Regierungsbeteiligung der NSDAP beraten wurde. Hitler bestand jedoch darauf, selbst zum Kanzler ernannt zu werden. An einem späteren Treffen am 22. Januar nahmen auch Staatssekretär und teil. Sie überzeugten den Reichspräsidenten letztlich von der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Man vereinbarte dafür eine aus Deutschnationalen und NSDAP, der außer Hitler nur zwei weitere Nationalsozialisten, nämlich als Innenminister und als Minister ohne Geschäftsbereich (und kommissarischer preußischer Innenminister), angehören sollten. Papen selbst war als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen vorgesehen. Der 86-jährige Reichspräsident, der sich lange gegen eine Kanzlerschaft des ?böhmischen Gefreiten? Hitler gesträubt hatte, wurde zuletzt mit dem Hinweis beruhigt, dass ein von einer konservativen Kabinettsmehrheit ?eingerahmter? NSDAP-Führer nur eine geringe Gefahr bedeute. Für diesen Versuch sprach aber aus Sicht Hindenburgs nach allem auch die formale Verfassungskonformität der nunmehrigen Berufung Hitlers zum Reichskanzler.

Die Annahme allerdings, Hitler und die Nationalsozialisten in dieser Regierungskonstellation in Schach halten zu können, sollte sich als folgenschwere Fehleinschätzung erweisen. Denn die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bewirkte in Verbindung mit den weiteren Maßnahmen der Machtergreifung faktisch das Ende der Weimarer Republik. Zwar wurde während der gesamten die Weimarer Verfassung formal nicht außer Kraft gesetzt. Mit der Errichtung der NS-Diktatur endeten aber ihre demokratische Funktion und ihre die Politik bindende Wirkung.

Die von linker Seite behaupteten , Dirk Schumann: ''Die Weimarer Republik'' (= ''Oldenbourg Grundriss der Geschichte'' 16). 8. Aufl., Oldenbourg, München 2013, S. 276.</ref>

Nachgang

Spätestens nach dem am 27. Februar 1933 verstießen die neuen Machthaber eindeutig gegen die Weimarer Verfassung. Mit der ermöglichte Hindenburg den Übergang zur Diktatur. Diese Verordnung galt bis zum Ende des NS-Staates. Wesentliche demokratische Grundprinzipien wie die , Presse-, und Versammlungsfreiheit, das und sowie die wurden darin außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig nutzte die NSDAP zur Durchsetzung ihrer Herrschaft auch zahlreiche Terrormaßnahmen, mit denen politische Gegner eingeschüchtert, verhaftet oder ermordet wurden. Laut kann die daher trotz korrekter Durchführung nur als ?halbfreie Wahl? bezeichnet werden.

Hitler und die NSDAP waren sowohl von dem ihn unterstützenden Teil der Konservativen als auch von ihren Gegnern aus dem republikanischen Lager unterschätzt worden. Die konservative Strategie der ?Einrahmung? oder ?Zähmung? der Nationalsozialisten scheiterte an Hitlers Machtwillen. Die Konservativen hatten zu sehr auf den Reichspräsidenten Hindenburg vertraut: Nach der bestanden.

Den Gewerkschaften schien angesichts von sechs Millionen Arbeitslosen das Mittel des s wenig aussichtsreich. Ein Generalstreik oder ähnliche Aktionen wurden von den leitenden Politikern der SPD mit dem Argument abgelehnt, dadurch könne Hitler ein Vorwand für weitere Verfolgungen gegeben werden. Lediglich von der , die zwischen November 1932 und dem faktischen Verbot ihrer Aktivitäten in der ''Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat'' Ende Februar 1933 mit hundert Abgeordneten die drittstärkste Fraktion im Reichstag bildete, lag ein Aufruf zum Generalstreik gegen Hitlers ?Regierung der ? vor.

Viele der ?: ''Der ?Führerstaat?: Mythos und Realität''. Stuttgart 1981, S. 330 ff.</ref>

Österreich und Sudetenland

In arbeitete namentlich für eine Machtergreifung im nationalsozialistischen Sinn. 1934 kam es zum , der scheiterte. Während dieses Putsches wurde unter anderem der damalige ermordet. Mit dem entstand im März 1938 das .

Im gründete 1933 die Sudetendeutsche Heimatfront, 1935 umbenannt in . Im Herbst 1938 wurde das Gebiet als dem einverleibt.

Literatur

  • Katrin Berentzen: ''Machtergreifung''. In: Georg Stötzel, Thorsten Eitz (Hrsg.): ''Zeitgeschichtliches Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache''. Olms, Hildesheim 2002, ISBN 978-3-487-11759-1, S. 232 ff.
  • , Wolfgang Sauer, Gerhard Schulz (Hrsg.): ''Die nationalsozialistische Machtergreifung. Studien zur Errichtung des totalitären Herrschaftssystems in Deutschland 1933/34''. Westdeutscher Verlag, Köln [u. a.] 1960 (= ''Schriften des Instituts für Politische Wissenschaft'' 14, ); 3 Bände. Ullstein, Berlin u. a. 1974.
  • : ''Die Machtergreifung. Der Aufstieg der NSDAP und die Zerstörung der Weimarer Republik''. dtv, München 1984, ISBN 3-423-04516-7.
  • : ''Das Dritte Reich''. Band 1, ''Aufstieg''. Übersetzt von Holger Fliessbach und Udo Rennert, DVA, München 2004, ISBN 3-421-05652-8.
  • '', Heft I/2003.
  • : ''Machtergreifung. Anmerkungen zu einem historischen Begriff.'' In: ''Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte'' (VfZ) 31/1983, S. 136?145 ().
  • '', Band 19). Klett-Cotta, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-608-60019-3.
  • '', Bd. 17). Oldenbourg, München 1979, 7. Auflage 2009, ISBN 978-3-486-59200-9.
  • : ''Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930?1934''. edition suhrkamp, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-518-11270-8.
  • '', Bd. 1329).
  • (Hrsg.): ''Das Jahr 1933. Die nationalsozialistische Machteroberung und die deutsche Gesellschaft.'' Wallstein-Verlag, Göttingen 2009, ISBN 978-3-8353-0512-0.

Dokumentarfilm

  • RBB: (179 min. , Erstsendung: 28. Januar 2023)

Weblinks

  • (private Webseite)

Einzelnachweise